Weiterbildung

Personalentwicklung ist ein wichtiges Thema in unserem Unternehmen. Wir sind überzeugt, dass die steigende Anfrage nach hochqualifiziertem Personal nicht über den Markt reguliert werden kann, weswegen wir mit unseren Kooperationspartnern ein Konzept entwickelt haben, um das Potenzial unserer Sicherheits- und Servicekräfte dauerhaft weiterzuentwickeln.
 
So bilden wir unser Personal nicht nur regelmäßig auftragsbezogen weiter, sondern investieren auch in die berufliche Weiterbildung unsere grundqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 
Weiter unterstützen wir in Einzelfällen auch nicht qualifizierte Bewerber bei dem Erlangen einer Grundqualifikation für das Bewachungsgewerbe.

Berufs- und Quereinstieg

Die WSD begrüßt Berufseinsteiger oder Quereinsteiger aus anderen Branchen und Berufen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung bei der WSD ist immer ein einwandfreies Führungszeugnis und ein Personalausweis.
Wenn Sie nicht über die entsprechende Berufsausbildung verfügen, müssen Sie mindestens am Unterrichtungsverfahren nach § 34a (GewO) der Industrie- und Handelskammer teilnehmen, um im Sicherheitsgewerbe tätig werden zu können. Dieses Unterrichtungsverfahren dauert für Arbeitnehmer*innen und Nichtselbständige 40 Stunden.